Nach einem Unfall stellt sich für viele Fahrzeughalter die Frage, wie viel ihr Auto trotz der Schäden noch wert ist. Die Ermittlung des Restwertes spielt eine entscheidende Rolle für die Schadensregulierung durch die Versicherung. Dieser Wert gibt an, welchen Betrag das beschädigte Fahrzeug auf dem Markt noch erzielt. Doch wie genau wird dieser Restwert bestimmt?
Was versteht man unter dem Restwert?
Der Restwert ist der Betrag, den ein Fahrzeug nach einem Unfall trotz bestehender Schäden noch wert ist. Dieser Wert ist insbesondere bei der Berechnung des wirtschaftlichen Totalschadens relevant. Ist die Reparatur teurer als die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden.
Faktoren zur Ermittlung des Restwerts
Die Berechnung des Restwertes berücksichtigt verschiedene Faktoren:
- Alter und Zustand des Fahrzeugs: Je älter das Auto und je schlechter der Zustand, desto geringer ist der Restwert.
- Marke und Modell: Fahrzeuge bestimmter Marken oder Modelle haben oft einen höheren Restwert, da die Nachfrage nach Ersatzteilen oder zur Instandsetzung hoch sein kann.
- Laufleistung: Eine hohe Kilometerleistung wirkt sich meist negativ auf den Restwert aus.
- Art und Umfang des Schadens: Die Schwere der Beschädigungen beeinflusst den Wert erheblich. Kleine Schäden führen zu einem höheren Restwert als schwerwiegende Strukturschäden.
- Nachfrage auf dem Gebrauchtwagenmarkt: Regionale und saisonale Marktbedingungen spielen eine Rolle. Beispielsweise kann ein Fahrzeug im Ausland höher gehandelt werden als in Deutschland.
Der Ablauf der Restwertermittlung
- Begutachtung durch einen Kfz-Gutachter: Ein unabhängiger Gutachter bewertet das Fahrzeug und dokumentiert den Schaden.
- Einholung von Restwertangeboten: Der Gutachter holt Angebote von regionalen und überregionalen Händlern oder Restwertbörsen ein.
- Festlegung des höchsten marktgerechten Angebots: Das höchste seriöse Angebot wird als Restwert in das Gutachten aufgenommen.
Bedeutung des Restwertes für die Versicherung
Der ermittelte Restwert ist für die Versicherung relevant, da er in die Berechnung der Schadensregulierung einfließt. Im Falle eines Totalschadens berechnet sich der Entschädigungsbetrag folgendermaßen:
Wiederbeschaffungswert – Restwert = Entschädigungssumme
Beispiel: Beträgt der Wiederbeschaffungswert 10.000 Euro und der Restwert 2.000 Euro, zahlt die Versicherung 8.000 Euro.
Rechte des Geschädigten bei der Restwertermittlung
Geschädigte dürfen einen unabhängigen Gutachter beauftragen. Die Versicherung darf nicht verlangen, dass ein vom Versicherer vorgeschlagener Händler genutzt wird. Wichtig ist, dass der Geschädigte das Fahrzeug nicht unter dem im Gutachten ermittelten Restwert verkaufen muss.
Die Restwertbestimmung ist ein komplexer, aber essenzieller Bestandteil der Schadensregulierung. Sie sorgt dafür, dass der Geschädigte eine faire Entschädigung erhält und verhindert, dass Versicherungen den Schaden zu niedrig bewerten. Ein unabhängiger Gutachter stellt sicher, dass der Restwert marktgerecht ermittelt wird.